Bericht der Geschäftsprüfungskommission an die Bürgerversammlung der Gemeinde Gaiserwald

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Bericht der Geschäftsprüfungskommission

Als Geschäftsprüfungskommission haben wir in Zusammenarbeit mit der externen Revisionsstelle BDO AG die Jahresrechnung der Gemeinde Gaiserwald bestehend aus Berichterstattung, Bilanz, Erfolgsrechnung, Investitionsrechnung, Geldflussrechnung und Anhang sowie die Amtsführung für das am 31. Dezember 2023 abgeschlossene Rechnungsjahr 2023 sowie die Anträge des Rates über das Budget und den Steuerfuss für das Rechnungsjahr 2024 geprüft.

 

Der Gemeinderat ist für die Aufstellung der Jahresrechnung und des Budgets und die Amtsführung in Übereinstimmung mit den kantonalen und kommunalen gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems mit Bezug auf die Aufstellung der Jahresrechnung, die frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist der Gemeinderat für die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich.

 

Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Jahresrechnung und das Budget sowie die Amtsführung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften vorgenommen. Die Prüfung haben wir so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Jahresrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung der Jahresrechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber, um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden. Für die Prüfung der Jahresrechnung haben wir die Revisionsstelle BDO AG beauftragt. Die Prüfergebnisse der Revisionsstelle BDO AG haben wir für unser Prüfungsurteil berücksichtigt.

 

Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung und die Amtsführung für das am 31. Dezember 2023 abgeschlossene Rechnungsjahr sowie das Budget 2024 den kantonalen und kommunalen gesetzlichen Vorschriften.

 

Aufgrund unserer Prüfungstätigkeit stellen wir folgende Anträge:

 

  1. Die Jahresrechnungen 2023 der Gemeinde Gaiserwald, bestehend aus Gemeindehaushalt, Elektra, Gemeinschaftsantennenanlage und Fernwärmeversorgung seien zu genehmigen.
  2. Die Anträge des Rates über Budget und Steuerfuss für das Rechnungsjahr 2024 seien zu genehmigen.

 

Wir danken dem Gemeinderat und den Mitarbeitenden der Verwaltung für die gute Erfüllung ihrer Aufgaben.


Abtwil/Engelburg, 14. Februar 2024

 

Geschäftsprüfungskommission der Politischen Gemeinde Gaiserwald

Patrick Rütsche, Präsident

Thomas Romer

Diana Rothe

Christoph Wettstein

Isabelle Zanettin