Revision Ortsplanung

Richtplan, Zonenplan und Baureglement der Gemeinde Gaiserwald müssen an das neue kantonale Baurecht angepasst werden. Nach intensiven Vorbereitungsarbeiten startete die Mitwirkung bei der Bevölkerung, den politischen Parteien und Gruppierungen sowie allen anderen Interessierten nach den Sommerferien. Der Richtplan ist das Führungs- und Koordinationsinstrument der Gemeinde und definiert Ziele für die räumliche Entwicklung. Die Siedlungs-, Verkehrs- und Landschaftsentwicklung werden darin aufeinander abgestimmt. Mit einem Zeithorizont von 25 Jahren macht der Richtplan Aussagen zur langfristigen Entwicklung und bildet die Grundlage für die grundeigentümerverbindliche Rahmennutzungsplanung (Baureglement und Zonenplan). 

Der Ortsplan muss den neuen Raumplanungsgesetzen angepasst werden. Eine Verdichtung nach Innen statt der Überbauung grüner Wiesen ist das übergeordnete Ziel.

Letztmals wurde der Gaiserwalder Richtplan im Jahr 2012 gesamthaft revidiert. Seither haben sich mit dem neuen Raumplanungsgesetz des Bundes und dem Planungs- und Baugesetz des Kantons wesentliche Änderungen ergeben. Die Entwicklung hat künftig mit einem Fokus gegen innen zu erfolgen. Grossflächige Entwicklungsgebiete auf heute unbebauten Flächen sind die Ausnahme. Die Anforderungen des Kantons führen dazu, dass in den nächsten Jahren wesentlich weniger Flächen eingezont werden können, als der bestehende Richtplan vorsah. Um diesen geänderten Anforderungen gerecht zu werden, wird der bestehende Richtplan ergänzt und verschiedene Teile aktualisiert. Die Bereiche Verkehr, Schutz, Energie und Infrastruktur des bestehenden Richtplans bleiben jedoch bestehen. Mittels dem neuen Richtplanteil Innenentwicklung werden die Grundlagen geschaffen, künftig mehr Entwicklungen im Bestand zu ermöglichen. Insbesondere soll auch die Qualität dieser Entwicklungen hoch gehalten werden. Mit dem Richtplan wird aufgezeigt, wie ein Wachstum und das Erreichen einer Bevölkerung von etwa 9'700 Personen im Jahr 2040 möglich wird.


Der Zonenplan unterteilt das Gemeindegebiet nach den zulässigen Nutzungen und Baumassen. Der Zeithorizont des Zonenplans ist auf 15 Jahre ausgelegt. Zonenplan und Baureglement sind grundeigentümerverbindlich. Durch die neuen rechtlichen Grundlagen ändern sich verschiedene Bezeichnungen von Zonen. Grundsätzlich orientieren sich die neuen Zonen an der heutigen Zonierung. In Übereinstimmung mit den Vorgaben von Bund und Kanton ist das Baugebiet nur geringfügig vergrössert worden. Grösstes, zusätzliches Entwicklungsgebiet ist die «Erne-Wiese» im Zentrum Abtwils. Neu sind im Zonenplan besondere Gebiete bezeichnet, in denen sich die Bebauung gestalterisch in den Bestand bzw. den Strassenraum einordnen muss. Auf Arealen, an denen ein besonderes öffentliches Interesse besteht, wird die Ausarbeitung eines Sondernutzungsplans vorgeschrieben. Geeignete Gebiete für eine gezielte Innenentwicklung werden teilweise einer höheren Zone zugewiesen, um eine Verdichtung zu ermöglichen.

Das neue Baureglement orientiert sich an den in den in den Quartieren gewachsenen Strukturen für die Regeln der einzelnen Bauten.

Das revidierte kantonale Planungs- und Baugesetz sieht künftig weder eine Ausnützungsziffer noch eine Definition der Anzahl Geschosse vor. Da heute hauptsächlich diese beiden Masse das mögliche Bauvolumen definierten, werden künftig die zulässigen Gebäudelängen, -höhen und die Grenzabstände wichtig. Die Regelbaumasse im neuen Baureglement orientieren sich an den in den Quartieren gewachsenen Strukturen und den tatsächlich gebauten Gebäudemassen. Durch die Abschaffung der Ausnützungsziffer wird, trotz der Reduktion der Gebäudelängen, in der Regel eine wesentlich dichtere Bebauung ermöglicht als im Bestand vorhanden.

Heute sind die Gärten und Umgebungsflächen das verbindende Element der Quartiere und das Wohnen im Grünen ist eine der grossen Qualitäten Gaiserwalds. Um die grüne Siedlungsstruktur zu erhalten und ökologischen Ausgleich zu schaffen, wird in den Wohnquartieren ein minimaler Anteil an Grünflächen festgelegt. Auswertungen des durchschnittlichen Grünraumanteils der heutigen Bebauung zeigten, dass die neue Vorschrift in der Regel nicht zu einer Einschränkung des möglichen Bauvolumens führt, sondern vielmehr zu einer hochwertigen Umgebungsgestaltung beitragen kann.

 

Zu den Instrumenten der Ortsplanung gehört ebenfalls die Schutzverordnung. Die Überarbeitung der Schutzverordnung aus dem Jahr 1994 ist ebenfalls im Gange. Die totalrevidierte Schutzverordnung lag in der ersten Hälfte des Jahres 2022 öffentlich auf. Während des Auflageverfahrens gingen verschiedene Einsprachen ein, deren Verfahren immer noch hängig sind. 

Baubeginn ARA Au

Die Abwasserreinigungsanlage Au (ARA Au) in St.Gallen feierte im Jahr 2023 das 50-jährige Bestehen. Sie wurde letztmals 2004 saniert und ist für rund 66'000 Einwohnergleichwerte ausgelegt. Das bedeutet, dass sie jährlich das Abwasser von 66'000 Personen (inklusive des Abwassers der angeschlossenen Industriebetriebe) reinigt. Nun soll die Kapazität um einen Drittel auf 88'000 erhöht werden, da die ARA Au ihre Kapazitätsgrenzen überschritten hat und sie neben den bereits angeschlossenen Gemeinden Gossau und Gaiserwald künftig auch das Abwasser von Teufen, Stein und Hundwil reinigen wird. Bis 2021 wurde das Projekt mit den beteiligten Gemeinden erarbeitet und bewilligt. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Gaiserwald genehmigten den Kostenanteil an der Urnenabstimmung vom 11. April 2021. Nach der Projektierungsphase und erteilter Baubewilligung starteten die Arbeiten für die Sanierung und Erweiterung im Juli 2023. Vertretende der Anschlussgemeinden haben auf der Haggenbrücke in St.Gallen den gemeinsamen Startschuss für die Bauarbeiten gegeben. Zur Sanierung gehören werterhaltende Arbeiten, wie etwa der Ersatz der Rechenanlage und der Klärschlamm-Entwässerung. Teil der Erweiterung sind ebenfalls ein zusätzliches, fünftes Biologiebecken sowie die Anschlüsse an die ARA Au. 

Baubeginn der ARA Au
Baubeginn der ARA Au

Der Anschluss der drei Gemeinden Teufen, Stein und Hundwil ist eine Verbesserung für den Gewässerschutz: Eine grosse Anlage bietet eine stärkere Reinigungsleistung und kann Schwankungen der Abwassermengen besser ausgleichen. Ausserdem ist das Projekt ein Schritt hin zu weiterem Gewässerschutz, da es den Weg für die nächste Ausbauetappe ebnet: die Elimination von Mikroverunreinigungen (EMV) wie etwa Medikamentenrückstände. Um die Belastung durch solche Mikroverunreinigungen zu reduzieren, müssen grössere Kläranlagen bis ins Jahr 2036 eine EMV-Reinigungsstufe haben.

Genereller Entwässerungsplanung (GEP 2.0)

Mit der Generellen Entwässerungsplanung wird im Bereich der Entwässerung die strategische Planung abgebildet. Die bestehende Generelle Entwässerungsplanung stammt aus dem Jahr 2008 und wird momentan zur Version GEP 2.0 überarbeitet. Dabei werden die nötigen Massnahmen definiert und deren Umsetzung zeitlich festgelegt. Die GEP 2.0 bildet damit das Herzstück für künftigen Projekte zum Ausbau der Siedlungsentwässerung. Als erstes Teilprojekt daraus wurde an diversen Bächen bei ausgewählten Einleitstellen durch ein spezialisiertes Ingenieurbüro der Gewässerzustand erfasst. Die Auswertungen zeigten ein überwiegend positives Bild. In Absprache mit den kantonalen Fachstellen werden im Jahr 2024 an einigen Einleitstellen vertiefte Untersuchungen durchgeführt.  

Kanalisation

Die Arbeiten für den Ausbau des Trennsystems im Gebiet Chapf in Engelburg konnten mit dem Einbau des Deckbelages im Kreuzungsbereich Chapf- und Tannenstrasse definitiv abgeschlossen werden. Da der Ausbau der Tempo 30-Zone in diesem Bereich bis im Sommer 2023 unklar war, wurde mit dem Einbau des Deckbelages zugewartet. Die Bauabrechnung für das Trennsystem Chapf/Chapfhalden und die gleichzeitig Strassensanierung liegt vor. Sie ist in der Rubrik Finanzen -> Gemeindehaushalt publiziert. Die Baukosten liegen für das Trennsystem CHF 129'865.82 und für die Strassensanierung CHF 39'947.40 unter dem Budget.

129'867  CHF
Baukosten Trennsystem
39'947  CHF
Kosten Strassensanierung

Das im Budget 2023 enthaltene Projekt für das Trennsystem im Gebiet Unterhalden in Engelburg wurde vorübergehend sistiert, bis eine mögliche Einzonung im Gebiet Unterhalden abschliessend geklärt ist. 

 

Von der Milanstrasse in Abtwil bis zur Paradiesstrasse wurde eine neue 180 Meter lange Schmutzwasserleitung verlegt, um dort zwei sanierungsbedürftige Pumpleitungen, welche das Schmutzwasser bislang zur Sonnenbergstrasse hochpumpten, aufheben zu können. Die Arbeiten fanden im Spätherbst statt und konnten Mitte Dezember abgeschlossen werden. Im Frühjahr 2024 folgen die ausstehenden Restarbeiten und Instandstellungen. Danach ist das Projekt abgeschlossen.

 

Im Jahr 2023 wurden diverse kleine Kanalsanierungen ausgeführt. So wurde unter anderem auf einer Länge von zirka 550 Metern an diversen Kanalisationsleitungen in den Gebieten St.Gallerstrasse, Sonnenhaldenstrasse und Breitschachenstrasse in Engelburg sowie an der Speer- und Vollmoosstrasse in Abtwil mittels Roboter bzw. Inliner Sanierungen ausgeführt. Jährlich werden zudem etwa 16 Kilometer Schmutz- und Meteorwasserleitungen gespült und, wo nötig, von Kalkablagerungen befreit. In den Jahren 2023 bis 2027 ist zudem die Kanal-TV-Neuaufnahme von sämtlichen öffentlichen Kanalisationsleitungen, welche total etwa 36 km Misch- und Schmutzwasserkanäle sowie rund zwölf km Meteorwasserkanäle beinhalten, geplant. Im Jahr 2023 wurden davon bereits rund zehn km aufgenommen.

Gewässer

Die resultierenden Anpassungen aus dem im Jahr 2022 durchgeführten Mitwirkungsverfahren zur Bachsanierung des Mühlebaches in Abtwil flossen in die weitere Planungsphase ein. Aus der Überprüfung der verbleibenden Gefahren nach Umsetzung der geplanten Massnahmen ging hervor, dass zusätzlich zwei Stellen oberhalb des bisher festgelegten Sanierungsbereichs in die weitere Planung aufgenommen werden müssen. 

 

Im Sommer 2023 wurde das Mitwirkungsverfahren für das Hochwasserschutzprojekt Giessenbach, mit Einbezug der beiden Seitenbäche Senderligbach und Sonnenbüelbach, durchgeführt. Die eingereichten Stellungnahmen wurden für die weitere Planung ausgewertet.  

Abfallbeseitigung

Durch die Mitarbeitenden des Werkhofs werden die öffentlichen Abfall- und Robidog-Behälter in einem regelmässigen Rhythmus, meistens mindestens einmal wöchentlich, geleert. Im Jahr 2023 wurden etwas mehr als 36 Tonnen Abfall aus öffentlichen Behältern und anderweitig eingesammeltem Kehricht, welcher entlang Strassen und Wegen abgelagert wurde, entsorgt. 

Im Jahr 2023 wurden 36 Tonnen Abfall entlang der Strassen und Wege sowie aus öffentlichen Abfallkübeln und eingesammelt.

Als Alternative zu den normalen Haushalt-Containern werden für die Bereitstellung des Haushaltkehrichts vermehrt Unterflurbehälter eingesetzt. In den vergangenen Jahren wurden auf dem Gebiet der Gemeinde Gaiserwald dazu 33 Unterflurbehälter errichtet. Im Jahr 2023 wurden an der Egglihaldenstrasse und am Furtbachweg in Abtwil neue Behälter in Betrieb genommen. Auch in Zukunft plant die Gemeinde Gaiserwald, das Netz der Unterflurcontainer zu erweitern. Als Zielvorgabe der regionalen Abfallorganisation “A-Region” soll bis in das Jahr 2029 das Netz der Unterflurbehälter möglichst flächendeckend umgesetzt sein.