Veröffentlichung der
Besoldung von Behördenmitgliedern

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Besoldung von Behördenmitgliedern

Gemäss Art. 123b des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) wird die Besoldung der von der Bürgerschaft gewählten Behördenmitglieder nach Ablauf des Rechnungsjahrs im Geschäftsbericht veröffentlicht. In der Gemeinde Gaiserwald werden die Mitglieder des Gemeinderates, des Schulrates sowie der Geschäftsprüfungskommission von der Bürgerschaft gewählt. Die Grundentschädigungen betragen für ein Mitglied des Gemeinderats CHF 8'000.-- und für ein Mitglied des Schulrats CHF 5'500.--. Hinzu kommen die Sitzungsgelder für die Tätigkeit im Rat und den verschiedenen Kommissionen. Die Bruttoentschädigung gemäss Tabelle umfasst Grundentschädigung und Sitzungsgelder.